Gratiszahnspange
Kinder und Jugendliche mit schwerwiegenden Zahnfehlstellungen (IOTN 4 oder 5)
haben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf Rückerstattung von 80 % des aktuellen Kassentarifs der „Gratiszahnspange“. Der Kassentarif wird jährlich festgelegt.
Erwachsene
bekommen je nach Ermessen der Kasse Zuschüsse.